AGBs - Tartuffe-Sprachtransfer-eu

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AGBs

Rechtliches
 
Diese Übersetzung von Molières „Tartuffe“ ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne schriftliche Genehmigung und ohne Tantiemenzahlung für die Rechteinhaberin nicht öffentlich aufgeführt werden. Bei Erwerb eines Buches oder eines Rollensatzes als PDF werden diese Bedingungen anerkannt.

Rechteinhaberin = die Übersetzerin Karin Maack
Vertragspartner = Theaterbühnen, Amateur-/Laienbühnen, Schauspielschulen, Schülertheater, freie Theatergruppen
 
1.       Texte für die Aufführung und Aufführungserlaubnis
 
1.1 Die Texte sind als E-book und als gebundenes Buch auf Amazon erhältlich. Beabsichtigt der Vertragspartner eine Aufführung, teilt er der Rechteinhaberin das Datum mit, an dem die Bücher (ein Rollensatz von mindestens 12 Büchern) auf Amazon bestellt wurden (werden).
1.2 Alternativ dazu kann das Aufführungsmaterial als PDF-Datei bestellt werden. Die Kosten hierfür sind 70 €. Nach Bezahlung erhalten Sie die Datei per E-Mail und können Sie selbst ausdrucken.
1.3 Geliehene oder kopierte oder von anderen erhaltene Bücher berechtigen nicht zur Aufführung – eine solche würde gegen das Urheberrecht verstoßen.
1.4 Um das Aufführungsrecht zu erhalten, informiert der Vertragspartner unverzüglich nach Festlegung der Aufführungstermine, spätestens 6 Wochen vor der ersten Aufführung über die beabsichtigten Termine und Orte. Hierzu wird das Formular „Anmeldung von Aufführungen“ verwendet. Nach vollständiger Anmeldung wird die Aufführungserlaubnis erteilt.

2.       Umfang des Aufführungsrechts
 
2.1 Das Aufführungsrecht berechtigt zur Darstellung auf einer Bühne an den gemeldeten Terminen für den jeweils gemeldeten Spielort.
2.2 Sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Aufzeichnung und Vervielfältigung auf Bild-und/oder Tonträgern werden davon nicht umfasst.
2.3 Der Vertragspartner weist in Programmheften und auf Handzetteln auf die Übersetzerin hin.
2.4 Der Text darf aus urheberrechtlichen Gründen nicht verändert werden.

3.       Aufführungsgebühr
 
3.1 Mit dem Erwerb von 12 Büchern oder der PDF-Datei ist das Recht für eine einmalige Aufführung des Stückes vor bis zu 100 Zuschauern verbunden.
3.2 Die Aufführungsgebühr ist für jede weitere Aufführung fällig (bei größeren Bühnen auch schon für die erste). Sie beträgt 10 % der Bruttoeinnahmen (Brutto-Kasseneinnahmen, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe etc.), mindestens aber 70 €.

4.      Aufführungsmeldung

4.1 Der Vertragspartner informiert die Rechteinhaberin innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung auf nachprüfbare Weise mittels des Formulars „Einnahmen-Meldung“ über Art und Anzahl der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen (Grund), Anzahl der Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen. Er erhält daraufhin eine Rechnung.
4.2 Erfolgt die Einnahmen-Meldung nicht oder nicht rechtzeitig und auch nach Aufforderung nicht oder werden unerlaubte Aufführungen festgestellt, wird für jede Aufführung die dreifache Mindestgebühr (210 €) sowie die Kosten berechnet, die der Rechteinhaberin durch die Nachforschungen entstanden sind.
 
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